Glasklemmen mit AbZ / AbG

Glasklemmen mit AbZ/AbG besitzen eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung bzw. Bauartgenehmigung und dürfen für absturzsichernde Geländer eingesetzt werden. Die Modelle unterscheiden sich in Größe und zulässiger Glasdicke – wählen Sie nach den Maßangaben.

Das Sortiment im Überblick

Häufige Fragen

Wann brauche ich Glasklemmen mit AbZ/AbG?

Immer wenn das Glasgeländer absturzsichernd ist – etwa an Balkon, Treppe oder Brüstung. Die Zulassung ist dann baurechtlich erforderlich.

Wie wähle ich das richtige Klemmenmodell?

Nach der Glasdicke und der statischen Anforderung. Jedes Modell (z.B. Modell 31 oder 36) hat definierte Abmessungen und einen zulässigen Glasstärkenbereich, der in der Produktbeschreibung steht.

Welches Glas ist zulässig?

Für absturzsichernde Verglasungen wird in der Regel VSG verlangt. Maßgeblich sind die Zulassung der Klemme und die geltenden Vorschriften.

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